Jugendtraining

Laden… Laden…

Trainingsplan – Jugend
Trainingsbeginn – 01.09.2025

WochentagZeitenGruppeTrainer
Montag16.30 – 18.00 Uhr
18.00 – 20.00 Uhr
LP 1
LP 2
Laura und David
Laura und David
Mittwoch16.30 – 18.30 UhrKK-Saison/BernbruchThomas und Peter, ansonsten
mit zur Luft
Mittwoch16.00 – 18.00 Uhr
18.00 – 20.00 Uhr
LP 1
LP 2
Jana
Jana
Donnerstag16.30 – 18.00 UhrLichtJana und Peter

Download:
Trainingsplan Jugend ab 01.09.2025

Das Training dient der Jugend zur Wettkampfvorbereitung, kein offenes Training!

Zu den angegebenen Trainingszeiten findet das Training auf dem Schießstand im Druckluftkeller bzw. auf dem Feuerwaffenschießstand in Bernbruch (KK-Saison) statt. Ein pünktliches Erscheinen ist die Voraussetzung für einen koordinierten und ruhigen Trainingsablauf.

Wer an den Trainingszeiten nicht teilnehmen kann, teilt dies bitte rechtzeitig dem Trainer mit.

Für am Schießsport interessierte Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit, Schnuppertrainings zu absolvieren. Bitte dazu das unten stehende Formular ausfüllen und absenden. Eine Trainerin oder ein Trainer nehmen dann Kontakt mit euch auf vereinbaren einen Termin.

Training mit Kleinkaliberwaffen (ab 14 Jahre):

Gemäß Absprache mit den Trainern.

Einige Hinweise für Eltern bzw. Sorgeberechtigte am Schießsport interessierter Kinder/Jugendlicher:

Damit Kinder bzw. Jugendliche am Trainingsbetrieb teilnehmen können, müssen einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden:

Schießen/Altersgrenzen (§ 27)

Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.

Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.

ab 18 Jahren: ohne jede Einschränkung
Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine (z.B. haus)ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

Für das „Schießen“ mit der Armbrust gelten die Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) – Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV.

Quelle: Deutscher Schützenbund

Sind der/die Sorgeberechtigte(n) nicht persönlich anwesend, ist eine schriftliche Einverständniserklärung vor dem Schießen vorzulegen.

Download: Formular „Einverständniserklärung

Sie haben weitere Fragen rund um unseren Verein oder den Schießsport, wollen sich zu einem Trainingstermin anmelden oder haben ein anderes Anliegen?

Bitte nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, wir werden Ihre Nachricht schnellstmöglich beantworten.