Trainingszeiten der Jugend | Druckluftkeller, Fichtestr. 20 | Stand: August 2024 |
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Tag | Zeit | Disziplin |
Montag | 16.30 – 18.00 Uhr | Lichtschießen |
Montag | 18.00 – 20.00 Uhr | Druckluftwaffen |
Mittwoch | 17.00 – 19.00 Uhr | Druckluftwaffen |
Kleinkaliber: (auf dem Feuerwaffenschießstand Bernbruch)
Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr
Zu den angegebenen Trainingszeiten findet das Training auf dem Schießstand im Druckluftkeller statt. Ein pünktliches Erscheinen ist die Voraussetzung für einen koordinierten und ruhigen Trainingsablauf.
Wer an den Trainingszeiten nicht teilnehmen kann, teilt das bitte rechtzeitig dem Trainer mit.
Für am Schießsport interessierte Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit, Schnuppertrainings zu absolvieren. Bitte dazu das unten stehende Formular ausfüllen und absenden. Eine Trainerin oder ein Trainer nehmen dann Kontakt mit euch auf vereinbaren einen Termin.
Training mit Kleinkaliberwaffen (ab 14 Jahre):
Gemäß Absprache mit den Trainern.
Einige Hinweise für Eltern bzw. Sorgeberechtigte am Schießsport interessierter Kinder/Jugendlicher:
[sta_anchor id=“altersgrenzen“]Damit Kinder bzw. Jugendliche am Trainingsbetrieb teilnehmen können, müssen einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden:
Schießen/Altersgrenzen (§ 27)
Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.
Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.
ab 18 Jahren: ohne jede Einschränkung
Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine (z.B. haus)ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.Für das „Schießen“ mit der Armbrust gelten die Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) – Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV.
Quelle: Deutscher Schützenbund
Sind der/die Sorgeberechtigte(n) nicht persönlich anwesend, ist eine schriftliche Einverständniserklärung vor dem Schießen vorzulegen.
Download: Formular „Einverständniserklärung„
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