Salutkommando

Das Salutschießen ist eine vom Ordnungsamt zu genehmigende Aktivität des Salutkommandos für Jubiläen von Mitgliedern der SGK e.V., für gesellschaftliche und regional bedeutende Ereignisse und bei Todesfällen von Mitgliedern auf Wunsch der Angehörigen.

Das Salutkommando wird auf jährlich neu vom Präsidenten einzureichenden Antrag namentlich mit Geburtsdatum, Anschrift und Festlegung des Leitenden/Kommandierenden des Kommandos vom Ordnungsamt bestätigt. Mitglieder der SGK e.V. mit Besitz einer Büchse Kal. 8×57 IS können sich für die Teilnahme am Salutkommando bewerben. Aus den Mitgliedern des Salutkommandos wählt der Kommandierende (gegenwärtig Sandro Worowsky) 3 bis 5 Salutschützen mit Absprache des Jubilars für das Schießen aus.

Salutkommando
Salutkommando der SGK e. V.

Mitglieder, die wünschen, dass zu ihrem Jubiläum ein Ehrensalut geschossen wird,  sollten sich bis November des laufenden Jahres für das nächste Jahr beim Vorstand melden, damit das Ordnungsamt bis Januar die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten ausstellen kann. Die einmalige Sammelerlaubnis für ein Jahr beträgt ca. 120,00 €. Die Gebühr trägt der Verein.

Wenn ein Mitglied später einen Antrag stellen will, muss es eine Gebühr von ca. 100,00 € selber bezahlen. Für die Antragstellung bis November benötigen wir folgende Angaben für die Antragstellung beim Ordnungsamt:

  • Datum und Uhrzeit des Schießens,
  • Ort mit Postleitzahl, Straße und Hausnummer,
  • bei öffentlichen Gaststätten, den Namen.


Für Schießen an und auf Friedhöfen und an Kirchen, z. B. bei Hochzeiten, ist die Genehmigung der zuständigen Verwaltung vom Mitglied einzuholen.

Bei Beerdigungen von Mitgliedern gelten die engen Bestimmungen bezüglich der Anmeldetermine  nicht.

Verfasser: Rudi Ryll, Mai 2016
aktualisiert: Benedikt Krainz, Dezember 2022


Ein Einsatz unseres Salutkommandos kann über das entsprechende Formular angefragt werden.


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