Das Schießbuch dient dazu, Trainings- und Wettkampftermine, bei denen man mit erlaubnispflichtigen Feuerwaffen geschossen hat, zu dokumentieren.
Es gibt zwar derzeit keine gesetzliche Pflicht zum Führen eines Schießbuches, aber viele gute Gründe:
- Dokumentation und Kontrolle der eigenen Leistungen
- Nachweis über regelmäßiges Training
- Nachweis von Wettkampfteilnahmen
So lange man als Gast am Training teilnimmt, kann man vielleicht noch darauf verzichten, spätestens mit Beginn einer Mitgliedschaft sollte aber damit begonnen werden, ein Schießbuch zu führen. Für Neueinsteiger in den Schießsport ist das Führen eines Schießbuches deshalb eigentlich schon obligatorisch, sofern sie auch einmal mit eigenen und nicht nur mit Leihwaffen trainieren wollen.
Zwingend erforderlich ist das Schießbuch dann beim Stellen eines Bedürfnisantrags an den Landesverband als Nachweis des regelmäßigen Trainings mit erlaubnispflichtigen Waffen.
Auch die entsprechende Bescheinigung des Landesverbandes über das „Fortbestehen des Bedürfnisses“ im Zuge der Regelüberprüfung durch die Behörde, die drei Jahre nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ansteht, lässt sich durch das Schießbuch einfach belegen.
Gänzlich auf ein Schießbuch verzichten kann man eigentlich als Sportschütze nur, wenn man die vorgenannte Regelüberprüfung bereits hinter sich hat und man innerhalb der nächsten zwölf Monate keinen Bedürfnisantrag auf eine Voreintrag pflichtige Schusswaffen stellen wird.
Schießbücher kann man entweder fertig, meistens im A6-Format, für wenige Euros kaufen oder sich z. B. mittels gängiger Office-Programme selbst entsprechende Formulare erstellen. Man könnte notfalls auch auf einem Stück Rauhfasertapete oder Butterbrotpapier seine Trainingsteilnahmen dokumentieren, hier gibt es keine Formvorschriften.
Lediglich Datum, Ort, Waffenart(Langwaffe/Kurzwaffe) mit Kaliberangabe und der Stempel und die Unterschrift des Schießleiters sollten als Mindestangaben ausreichen. Ringzahlen, die Angabe der Schießsportdisziplin oder vollständige Waffenbezeichnungen inklusive Hersteller, Modell und Typenvariante kann man auch weglassen.