Liebe Schützenbrüder und Schützenschwestern,
da bereits die ersten Beitragszahlungen für das neue Jahr eingegangen sind (davon einige auch in der alten Höhe) hier nochmals die Neuregelungen lt. Änderung der Finanzordnung vom 23.05.2025:
Zahlung Mitgliedsbeitrag 2026
Neuregelungen lt. Finanzordnung vom 23.05.2025
§ 8
Einnahme und Verwendung finanzieller Mittel
- Beiträge sind nur als Jahresbeitrag zahlbar. Bei Neuaufnahmen erfolgt die Berechnung der Mitgliedsbeiträge zeitanteilig (monatsgenau). Der Jahresbeitrag ist bis zum 01.12. des laufenden Jahres für das folgende Jahr zu zahlen.
Höhe der Beiträge
Jahresmitgliedsbeiträge
| – | Mitglieder im Arbeitsprozess: | 200,00 Euro |
| – | Rentner / Langzeitarbeitslose | 150,00 Euro |
| – | Ehepartner der Mitglieder | 80,00 Euro |
| – | Mitglieder in Ausbildung / Studenten: | 80,00 Euro |
| – | Schüler / Jugendliche ohne Einkommen | 60,00 Euro |
| – | Mitglieder, die sich in einer nachweislich sozialen und finanziellen Notlage befinden, können gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises und auf Antrag einen geminderten Beitrag beim Vorstand beantragen. | |
gez. Thomas Lieberwirth
Schatzmeister SGK e. V.

