Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die für die waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständige Behörde nur Waffensachkundezeugnisse anerkennt, die formal den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Lehrgangsträger über die erforderliche Zulassungsnummer verfügt und diese auf dem Sachkundenachweis vermerkt ist.
Wir bitten unsere Mitglieder, die noch nicht über die Waffensachkunde verfügen, entweder die über den Sportschützenkreis 6 Westlausitz angebotenen Kurse zu nutzen oder Rücksprache mit dem Vorstand zu nehmen, der entsprechend zertifizierte, kommerzielle Lehrgangsträger bei Bedarf nennen kann.